Im nächsten Jahr wird es sehr wahrscheinlich keine Dummy-Nr. von der LWK für die GAP-Antragsstellung geben. (Dummy-Nr. sind Pseudo-Nr., die von der Bewilligungsstelle vergeben werden, wenn zur Antragsanstellung die Frist für eine Beantragung einer richtigen EU-Betriebsnummer zu kurz ist.)
Daher sollten Betriebe, die zum Jahreswechsel eine Betriebsübergabe, GbR- oder KG-Gründung/-Auflösung anstreben zeitnah eine neue EU-Betriebsnummer beantragen.
Betriebe, die zum 1.Mai einen Wechsel vornehmen wollen, sollten sich rechtzeitig mit der Bewilligungsstelle in Verbindung setzen.
Autor: Landberatung Osterholz e.V.
14.01.2025