Bei Betriebswechsel rechtzeitig neue EU-Betriebsnummer beantragen

Im nächsten Jahr wird es sehr wahrscheinlich keine Dummy-Nr. von der LWK für die GAP-Antragsstellung geben. (Dummy-Nr. sind Pseudo-Nr., die von der Bewilligungsstelle vergeben werden, wenn zur Antragsanstellung die Frist für eine Beantragung einer richtigen EU-Betriebsnummer zu kurz ist.)

Daher sollten Betriebe, die zum Jahreswechsel eine Betriebsübergabe, GbR- oder KG-Gründung/-Auflösung anstreben zeitnah eine neue EU-Betriebsnummer beantragen.

Betriebe, die zum 1.Mai einen Wechsel vornehmen wollen, sollten sich rechtzeitig mit der Bewilligungsstelle in Verbindung setzen.

 

Autor: Landberatung Osterholz e.V.

14.01.2025

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