Das Beitragssystem der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) wurde zum 01.01.2025 umgestellt. Maßgeblich für die Einstufung in eine der 20 Beitragsklassen ist zukünftig das einzelbetriebliche Standardeinkommen. Dieses resultiert aus dem Standardeinkommen je Hektar (z.B. Mähdruschfrüchte, Zuckerrüben, Kartoffeln, Stilllegung, Grünland) und neu, durchschnittlich gehaltenen Tieren (z.B. Milchkühe, Mutterkühe, Sauen, Mastschweine, Legehennen, Masthühner). Das Standardeinkommen je Einheit (Hektar oder Tier) variiert zwischen den Landkreisen. Unabhängig von der Lage der tatsächlichen Flächen wird der Betriebssitz als Basis für das Standardeinkommen verwendet. Liegen mehr als die Hälfte der Flächen und/oder der Tierhaltung in einem Landkreis, in dem sich der Betriebssitz nicht befindet und würde dies zu einer anderen Beitragsklasse führen, kann bei der LKK ein Härtefallantrag gestellt werden.
Der neue Beitragssystem führt bei 42 % der Betriebe zu einer niedrigeren Beitragsklasse, bei 43 % zu einer höheren Beitragsklasse und 15 % zu einer identischen Beitragsklasse. Für die Jahre 2025 bis 2027 erfolgt eine schrittweise Angleichung der Beiträge. Die Angleichungssätze sind auf den letzten Beitragsbescheiden aufgeführt. Weitere Informationen und den Beitragsrechner finden Sie unter https://www.svlfg.de/beitraege-lkk .
Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e.V.
16.01.2025