Die Berechnung der 170 kg N-Grenze muss jeder meldepflichtige Betrieb ebenfalls in ENNI durchführen. Benötigte Daten für die Berechnung der 170 kg N-Grenze:
• Tierzahlen mit durchschnittlich belegten Stallplätzen im Düngejahr. Bei Rindvieh ist die Anzahl der Tiere aus der HI-Tier-Datenbank zu entnehmen (www.hi-tier.de: → Bestandsregister:
Durchschnittsbestand mit Alters- & Geschlechtsstatistik). Bei Schweinen und Geflügel sollten die Tierzahlen plausibel angegeben werden und mit den Daten im Buchabschluss (Durchschnittsbestände, verkaufte Tiere), den Angaben im Agrarantrag und den Bestandsverzeichnissen abgeglichen sein. Bei Hähnchenmast ist auch der Vorgriff zu berücksichtigen (siehe Aufteilung im Erhebungsbogen). Bei der Putenmast wird nach Aufzucht und folgender Hennen- oder Hähnemast unterschieden.
• Zugänge und Abgänge an organischen Düngern. Alle meldepflichtigen Zu- und Abgänge aus dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger (NAWARO-Gärreste, Güllen, Miste) können eingelesen werden. Alle anderen organischen Dünger wie Klärschlämme und Komposte müssen laut Lieferscheinen ergänzt werden. Bei Klärschlamm sollten Sie sich die Mengen und Gesamtnährstofffracht an N, P2O5 und K2O für alle Lieferungen von der LWK zusammenstellen lassen.
Autor: Landberatung Schaumburg e. V.
27.11.2024