Betriebliche Dokumentation

Die betriebliche Dokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der Betriebsführung. Kontrollen (u.a. Fachrecht, CC, LAVES, QS, QM etc.) können jederzeit ohne Anmeldung erfolgen. Deshalb sollten weniger arbeitsintensive Tage zur Aufzeichnung der Pflichtdokumentation genutzt werden. Unvollständige Aufzeichnungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle können zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren oder bei einem Konditionalitäten-Verstoß zu einer Kürzung der Betriebsprämien von 1 bis 5% -je nach Ausmaß der Beanstandung- führen. Der Betriebsleiter ist verantwortlich und verpflichtet seine Dokumente vorzulegen.

Die nachfolgende Aufzählung soll helfen sich einen Überblick zu verschaffen und somit gut für eine Kontrolle vorbereitet zu sein:

 

Allgemein:

  • Agraranträge: Kopien und Schriftwechsel
  • AUKM: Anträge und Bewilligungen für Agrarumweltmaßnahmen, sowie dazugehörige Unterlagen (Saatgutbelege, Förderspezifische Aufzeichnungen, etc.)
  • Pachtverträge und Nutzungsnachweise: insofern diese schriftlich vorhanden sind
  • Grünlandumbruchgenehmigung: falls beantragt!
  • Diesel-/Öllagerung: prüfen!
  • Beregungsbetriebe: Bestätigung/Nachweis Wasserrecht vom Verbandsvorstand
  • Winterbegrünung und Ernte Vorfrucht: Dokumentation in Ackerschlagkartei oder Nachweis über Lieferscheine (GLÖZ 6 und Rote Gebiete)
  • Zugangs- und Abgangsbelege: Buchführungsunterlagen reichen für die Dokumentationspflicht (während des laufenden Jahres sollten Belege zeitlich geordnet werden)
    • jeweils mit Datum, Art und Menge
    • alle zugeführten und abgegebenen Mittel (Futtermittel, Dünger, Tiere, Pflanzenschutzmittel, Ernteprodukte, etc.)

 

Düngung:

  • ENNI-Meldung: Meldung des Düngebedarfs, der tatsächlichen Düngung, der Beweidung und der 170kg N Obergrenze
    • für das Kalenderjahr 2025 bis zum 31.03.2026
  • Düngebedarfsermittlung: für Stickstoff und Phosphor auf Ackerland und Grünland
    • Herbstdüngung 2025 muss bereits vorliegen (Zwischenfrüchte, Raps, Gerste)
    • Düngebedarfsermittlung 2026 vorbereiten
  • Dokumentation der Düngung und Weidetagebuch: alle Düngemaßnahmen innerhalb von 2 Wochen dokumentieren (Ackerschlagkartei)
  • 170 kg N Berechnung: Berechnung Gesamt-N aus Wirtschaftsdünger zur Einhaltung der 170 kg N-Grenze für das aktuelle Jahr 2025 (Vorjahre in ENNI)
  • Nmin: Richtwerte der LWK bzw. LLFG (Sachsen-Anhalt) bzw. betriebseigene Nmin-Proben
    • Rote Gebiete: jährlich eigene Nmin-Proben nach Bewirtschaftungseinheiten und Bodenart verpflichtend
  • Betriebseigene Bodenproben: jeden Acker- und Grünlandschlag >1ha (GFN), die Erträge liefern mindestens alle 6 Jahre für Phosphat beproben
    • im Rahmen der Fruchtfolge empfehlen wir auf Ackerland mind. alle 3-4 Jahre Bodenuntersuchungen auf pH, P, K und Mg
    • auch auf (einjährigen) Pacht- und Tauschflächen müssen Proben vorliegen
  • Nährstoffgehalte eingesetzter Wirtschaftsdünger: Richtwerte bzw. eigene Untersuchungen (inkl. Ammoniumgehalt und Anteil tierischer N)
  • Lieferscheine und Deklarationen: bei Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger, Klärschlamm, Grüngut, etc.
  • Lieferbelege: Zukauf Mineraldünger mit Namen und Nährstoffgehalten (Abgleich mit Schlagkartei)
  • Einmalige Mitteilungspflicht: an die LWK bei Wirtschaftsdüngerabgabe von mehr als 200t oder m3 im Jahr
  • Wirtschaftsdüngermeldungen Meldeprogramm: Abgeber sowie Aufnehmer von Wirtschaftsdünger müssen Lieferungen melden
    • wenn mehr als 200t bzw. m3 im Kalenderjahr aufgenommen oder abgegeben wurden
    • Meldung spätestens 4 Wochen nach Lieferung
    • Meldungsabgleich Meldeprogramm!
  • Aufstellung Lagerkapazität Wirtschaftsdünger: Volumen der verschiedenen Lagerstätten und Berechnung erforderlicher Lagerkapazitäten für Gülle, Jauche und Mist
  • Unterlagen zum Umfang der Tierhaltung: Auszug Buchführung oder Bescheid Tierseuchenkasse
  • Geräte zur Düngemittelausbringung: Grenz- und Randstreueinrichtung prüfen
    • Verboten: Festmiststreuer OHNE gesteuerte Zufuhr auf Verteiler, Güllefass mit freiem Auslauf auf Verteiler, zentraler nach oben abgestrahlter Prallverteiler, senkrechte Schleuderscheiben und Drehstrahlregner zur Verregnung

 

Pflanzenschutz:

  • Sachkundenachweis: Checkkarte u. letzter Fortbildungsbescheid für alle Pflanzenschutzanwender
    • Fortbildungsnachweis nicht älter als 3 Jahre
  • Pflanzenschutzmittellager: kühl, trocken, belüftet und frostsicher in Originalverpackung lagern
    • aktuelle Lagerbestandsliste führen
    • nicht mehr zugelassene Mittel fachgerecht entsorgen!
  • Kontrollbericht und Plakette für Pflanzenschutzgeräte inkl. Kartoffelpflanzmaschine
    • seit 2021 auch für Schneckenkornstreuer und Düngerstreuer, falls Pflanzenschutzmittel (Schneckenkorn) damit ausgebracht werden
  • Mindestumfang der Pflanzenschutzaufzeichnung:
    • Wer? Wann? Was? Wieviel? Wo?
    • Aufbewahrungspflicht 3 Jahre: Dokumentation für 2025 bis zum 31.12.2025
  • Fragebogen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes
  • Fremdleistung: Durchführung von Maßnahmen mit Fremdgeräten bzw. Fremdleistung
    • z.B. durch Lohnunternehmer
  • Pflanzenschutzmaßnahmen für Andere: Nachweis bei Anwendung von PSM für andere Betriebe (Anzeige beim Pflanzenschutzamt)
  • Importierte Pflanzenschutzmittel: Identitätsnachweis (Bescheinigung des Händlers)
  • Schadnagerbekämpfung und Lagerhygienemaßnahmen: Dokumentation
  • Schutzausrüstung für die Pflanzenschutzanwendung

 

Tierhaltung:

  • Bestandsregister: vollständig, aktuell und chronologisch mit Zu- und Abgängen
  • Kennzeichnung bei Rindern und Schweinen: bei Verlust erneuern
    • Rinder: 2 identische Ohrmarken und Rinderpass/Stammdatenblatt
    • Schweine: 1 Ohrmarke
  • Aufzeichnung Tierverluste sowie Arzneimittelbezug und -anwendung: Belege
  • Antibiotikaeinsatz: Meldung in der Tierarzneimitteldatenbank
    • jeweils halbjährlich bis 14. Januar und 14. Juli
  • Stichtagsmeldungen und Bestandsmeldungen: 7-Tagefrist in der HI-Tier-Datenbank
  • Tierseuchenkasse: Beitragsbescheinigung
  • Registrierungsbescheid Futtermittelunternehmer: beim LAVES
  • Lebensmittelunternehmer: Meldung an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des zuständigen Landkreises

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Wir raten Ihnen in jedem Fall bei Ankündigung einer Kontrolle vorab Ihren Berater vor Ort zu kontaktieren, um die Überprüfung vorzubereiten.

 

26.11.2025

Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e.V.

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