Beweidung von Zwischenfrüchten mit Schafen

Im Fall einer Nutzung der Futterzwischenfrucht durch die Beweidung mit Schafen muss die Fläche innerhalb von 1-2 Wochen vollständig abgegrast werden und erfordert eine Besatzdichte von 200 Schafen/ha (Nachweis am besten mit Fotos belegen). Die Beweidung muss dokumentiert werden (Ackerschlagkartei und ENNI). Der während der Weidezeit abgesetzte Kot und Harn durch die Weidetiere beeinflusst nicht die schlagbezogene 170 N-Grenze, da Beweidung keinen Akt der aktiven Düngung darstellt. Betriebsbezogen müssen diese Schafe aber anteilig bei der Berechnung der 170 N-Obergrenze berücksichtigt werden! (z.B. 400 Tiere für 12 Tage Weidenutzung= (400*12)/365 = 13 Tiere an.eilig berücksichtigen).

Autor: LUB Zeven e. V.

23.07.2025

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