Wie in grundsätzlich jedem Jahr sollten die Bewilligungsbescheide genau geprüft werden. Im vergangenen Jahr
konnten bei rechtzeitigem Einlegen des Widerspruches viele Kürzungen noch bereinigt werden.
Bitte achten Sie auf folgende Punkte:
– „Anlage Flächenübersicht 2024“: Vergleichen Sie für jeden Schlag die beantragte Größe & Kulturcode
(Stand aus Agrarantrag) mit der festgestellten Größe & Kulturcode.
o Sobald es hier zu Abweichungen kommt, sollte die Differenz geklärt und ggf. Widerspruch eingelegt werden! -> Frist 4 Wochen.
– Lesen Sie die „Anlage Flächenkürzungen 2024“ genau. Hier sind alle Schläge aufgelistet, die teilweise oder vollständig gekürzt bzw. aberkannt wurden. In der Spalte „Flächenkategorie“ ist die betreffende Fördermaßnahme aufgeführt.
o Kleinere Abweichungen bei der Fläche können toleriert werden. Häufig sind kulissenabhängige
Abweichungen aufgeführt, die nicht exakt eingezeichnet wurden (z.B. Ökoregelung 7).
Hier kommen oft nur geringe Kürzungen von wenigen Quadratmetern heraus.
o Größere Abweichungen (etwa > 2.000 m²) oder vollständig aberkannte Schläge (festgestellte
Fläche 0,0000 ha) sollten aufgeklärt und ggf. Widerspruch eingelegt werden.
– Anlage „Konditionalitätenverstöße aus der Verwaltungskontrolle 2024“
o Hier werden eventuelle Verstöße bei den GLÖZ-Standards aufgeführt.
o Sollten Verstöße vorliegen, müssen sie ergründet und für das Folgejahr verhindert werden.
Wiederholungsfehler potenzieren sich über die Jahre!
Sollte auf dem Bewilligungsbescheid eine beantragte Ökoregelung nicht enthalten sein, kann es zur Ablehnung
gekommen sein, da die Anforderungen nicht vollständig erfüllt wurden.
Ein Widerspruch erfolgt als formloser „Dreizeiler“ und muss innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bewilligungsbescheides bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingegangen sein. Es sollte in der Formulierung Bezug auf den Bewilligungsbescheid genommen werden. Bei Fragen melden Sie sich bitte im Ringbüro.
Autor: LB Hameln-Holzminden e.V. & VuB „Zwischen Deister und Leine“ e.V.
13.01.2025