Ende Dezember 2023 haben viele Landwirte ihren Bewilligungsbescheid für die flächenbezogenen Betriebsprämien erhalten (in Niedersachsen Versanddatum 27.12.2023). Die Bewilligungsbescheide sollten umgehend geprüft und bei Abweichungen zum Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides (bis 26.01.2024) ein formloser, schriftlicher Widerspruch bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden!
Aufgrund vieler Rückmeldungen konnten wir feststellen, dass es in vielen Fällen erhebliche Kürzungen bei den Bewilligungsbescheiden gibt. Viele beantragte Flächen wurden in der Spalte „festgestellte Fläche“ auf 0,0000 ha gesetzt und daher in der Prämienauszahlung nicht berücksichtigt. Teilweise gibt es zusätzlich noch Sanktionsabzüge. Das betrifft häufig Flächen von Niedersächsischen Betrieben, die in anderen Bundesländern liegen (z.B. NRW). Außerdem betrifft es z.B. auch niedersächsische Flächen, bei denen ein Feldblockfehler angemeldet worden ist.
Im Bewilligungsbescheid sollte in der „Anlage Flächenübersicht/Flächenkürzungen 2023“ (ab Seite 3) die gemeldete Fläche mit der festgestellten Fläche verglichen werden:

Sollten hier nennenswerte, unerklärliche Abweichungen auftreten, ist ein Rückruf bei der Bewilligungsstelle hilfreich und ggf. ein Widerspruch einzulegen.
Auch die Bewilligung beantragter Ökoregelungen sollte überprüft werden. Auch dabei scheint es teilweise Abweichungen von den Anträgen zu geben.
Ein Widerspruch erfolgt als formloser „Dreizeiler“. Es sollte in der Formulierung Bezug auf den Bewilligungsbescheid genommen werden. Bei Fragen melden Sie sich bitte im Ringbüro.

Autor: Landberatung Schaumburg e.V.

12.01.2024