Das Land Niedersachsen gewährt eine Billigkeitsleistung zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch Schäden infolge außergewöhnlicher Rastspitzen nordischer Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen. Anspruchsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen innerhalb niedersächsischer EU-Vogelschutzgebiete mit signifikanten Vorkommen entsprechender Gastvogelarten.
Wichtige Fristen zur Antragstellung:
- Grünland (Altnarben): Antragstellung vom 15. März bis 1. Mai
- Ackerflächen: innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des außergewöhnlichen Rastspitzenereignisses, spätestens bis 15. Mai
- Neuansaaten von Grünland: innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Ereignisses, spätestens bis 1. Mai des Folgejahres
Die Richtlinie sowie die aktuellen Antragsformulare (2025/2026) stehen im Downloadbereich der LWK-Niedersachsen (Webcode 01042394) zur Verfügung.
11.03.2026