Billigkeitsleistung „Nordische Gastvögel“ – Antragstellung möglich

Das Land Niedersachsen gewährt eine Billigkeitsleistung zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch Schäden infolge außergewöhnlicher Rastspitzen nordischer Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen. Anspruchsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Flächen innerhalb niedersächsischer EU-Vogelschutzgebiete mit signifikanten Vorkommen entsprechender Gastvogelarten.

 

Wichtige Fristen zur Antragstellung:

  • Grünland (Altnarben): Antragstellung vom 15. März bis 1. Mai
  • Ackerflächen: innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des außergewöhnlichen Rastspitzenereignisses, spätestens bis 15. Mai
  • Neuansaaten von Grünland: innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Ereignisses, spätestens bis 1. Mai des Folgejahres

 

Die Richtlinie sowie die aktuellen Antragsformulare (2025/2026) stehen im Downloadbereich der LWK-Niedersachsen (Webcode 01042394) zur Verfügung.

 

11.03.2026

Landberatung Osterholz e.V.

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