Hiermit weisen wir auf eine mögliche Antragstellung für die Billigkeitsleistungen noGa hin. Anspruch besteht für landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen, die innerhalb der niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete liegen. Das Programm soll neben dem Programm NGA (Nachfolgeprogramm von NG1) zusätzlich die durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachten Ertragseinbußen ausgleichen.
Für Ackerflächen ist der Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des außergewöhnlichen Rastereignisses bei der Bewilligungsbehörde zu stellen, der Antragszeitraum endet am 15. Mai.
Betriebe, die zusätzlich das Programm NGA mitmachen, beachten bitte den Hinweis:
Ein Umbruch der Flächen aufgrund eines Totalschadens ist auch nach dem 31.03 nur mit einem bewilligten Antrag nach einer Besichtigung durch die Bewilligungsstelle erlaubt!
So ein Antrag kann formlos bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Warten Sie unbedingt die Bewilligung ab, denn ein Umbruch ohne Genehmigung fällt immer durch den nächsten GAP-Antrag auf und führt zur Rückzahlung der Prämie der bisherigen Vertragsjahre.
Für Grünland ist der Antrag auf Billigkeitsleistungen in der Zeit vom 15. März bis 1. Mai zu stellen. Ausgenommen sind Neuansaaten, für diese sollte der Antrag bereits ab Herbst auch 14 Tage nach Schadereignis gestellt werden. Gemeldete Grünlandflächen dürfen für eine korrekte Ermittlung der Ertragsminderung bis zur Dokumentation nicht beweidet werden. Den Antragsvordruck für Grünland und Ackerland und die Anlage für die Flächen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter dem Webcode: 01042394.
Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.
12.03.2025