Bis zum 01.01.2026 muss jeder schweinehaltende Betrieb (auch Kleinsthaltungen) einen Biosicherheitsmanagementplan vorweisen können. Erstellt werden die Pläne zusammen mit für die Biosicherheitsberatungen gelisteten Tierärztinnen und Tierärzte. Ebenso können für diese Tätigkeit qualifizierte Biosicherheitsberaterinnen und -berater hinzugezogen werden. Die Kosten für die Erstellung eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes (Biosicherheitsmanagementplan) werden von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen. Wurden noch keine Pläne erstellt, sind der Tierarzt oder Berater erste Ansprechpartner.
Eine Aufstellung der zugelassenen Tierärzte und Fachberater ist auf der Seite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu finden unter: www.ndstsk.de/Biosicherheit
19.06.2025