Wenn Sie Ertragsausfälle durch die Blauzungeninfektion verzeichnen, kann der daraus entstehende Schaden bei der Ertragsschadenausfallversicherung gemeldet werden. Dazu muss ein positiver Laborbefund vom Veterinäramt als Nachweis bestätigt werden, womit u.a. nachgewiesen wird, dass der Betrieb seiner Meldeverpflichtung nachgekommen ist. Sammeln Sie alle Unterlagen ab dem Eintritt der Infektion (MLP-Ergebnisse, Tierarztrechnungen, Untersuchungsergebnisse alle Art usw.), damit wird später die Schadenshöhe ermittelt (Daten z.T. aus dem JA ersichtlich). Der Schaden wird im Vergleich mit den letzten drei Jahren vor Ausbruch der Erkrankung berechnet. Nach Abzug eines Selbstbehaltes erfolgt dann nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Eintritt des Schadens die Abrechnung mit der Versicherung.
Autor: LUB Zeven e. V.
26.09.2024