Einen regulär zugelassenen Impfstoff gegen den BTV Serotyp 3 gibt es zur Zeit in Europa nicht. Impfstoffe gegen andere Subtypen schützen nicht gegen den Serotyp 3.
Gemäß der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV), die am 07.06.2024 in Kraft trat, ist nun die Anwendung der in der Verordnung genannten Impfstoffe möglich.
Vorsorglich und aus gegebenem Anlass wird wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.
Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier.
Autor: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
13.06.2024