Wenn die Bestände in die Vollblüte kommen, ist abzuwägen, ob eine Fungizidbehandlung erfolgen soll. Die zugelassenen Fungizide richten sich im Wesentlichen gegen die Weißstängeligkeit. Milde Winter, starker Tau und Temperaturen >20 °C, sowie hohe Luftfeuchtigkeit oder Niederschläge begünstigen den Befall. Die Erfahrung zeigt, dass auch in Trockenphasen mit hohen Temperaturen über 20°C morgendlicher Tau ausreichen kann, um die Bestände mit Sklerotinia zu infizieren. Durch die Fungizide werden noch weitere positive Nebeneffekte auf die Gesunderhaltung der Pflanzen von Alternaria, sowie auch eine verbesserte Platzfestigkeit der Schoten erreicht.
Daher wird eine Blütenspritzung grundsätzlich als ertragsabsichernde Abschlussbehandlung empfohlen.
Der optimale Anwendungstermin ist die Vollblüte, wenn 50-60% der oberen 3 Blütenstände aufgeblüht und bereits die ersten Blütenblätter abgefallen sind. Bei ungleichmäßigen Beständen mit unterständigen Pflanzen bzw. spät entwickelten Nebentrieben kann es zu einer verzettelten, langen Blüte kommen. Dann war es häufig richtig, die Blütenbehandlung länger hinauszuziehen.
Abends ist der Raps elastischer und die Durchfahrtverluste sind geringer. Daher wird grundsätzlich auch bei tagsüber zugelassenen Tankmischungen (B4) die Spritzung in den Abendstunden empfohlen. Damit wird auch jeglichen Diskussionen um höchstmöglichen Bienenschutz vorgebeugt. AHL-Zusätze stehen auch aus Bienenschutzgründen in Kritik und werden daher nicht mehr empfohlen. Auch von Bor-Zusätzen sind in der Blüte keine nennenswerten Effekte mehr zu erwarten.
Nur wenn bisher im Frühjahr noch kein Bor-Blattdünger ausgebracht worden ist, sollten zur Blütenbehandlung 150-200 g/ha Bor, vorzugsweise als EPSO Bortop (3,5-5,0 kg/ha), mitgenommen werden. Fahrgeschwindigkeiten von 4 bis 6 km/h reduzieren die Pflanzenschäden zusätzlich. Zur besseren Benetzung sollte mindestens mit 300 l/ha Spritzflüssigkeit gefahren werden.
Schädlingsbekämpfung in der Vollblüte: Ob eine Insektizidmaßnahme notwendig wird, hängt von dem Auftreten von Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke ab. In den letzten Jahren gab es mit diesen Schädlingen keine nennenswerten Probleme. Oft reichen Randbehandlungen aus. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 1 Kohlschotenrüssler auf jeder 2. Pflanze.
Achtung: neue Aufzeichungspflicht ab 01.01.2026: Uhrzeit der Applikation ist relevant für Indikation und Bienengefährlichkeit.
– Auszug aus dem Rundschreiben –
Zu Mittelwahl und -anwendung fragen Sie Ihren Berater vor Ort.
20.04.2026