Bodenproben – Einhaltung der DüVO

Zur Einhaltung der DüVO sind aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse unerlässlich. Demnach dürfen Untersuchungsergebnisse für zu düngende Schläge (Acker und Grünland) über 1,0 ha nicht älter als 6 Jahre sein. Dies ist auch z.B. bei der Eingabe der Düngebedarfsermittlung in ENNI zu dokumentieren. Folglich sind Bodenproben mit Analysedatum älter als 01.01.2019 für das Düngejahr 2025 nicht mehr gültig.

Aus pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Gründen empfehlen wir jedoch, die Bodenproben schlagweise in kürzeren Abständen (mindestens im Rahmen der Fruchtfolge, möglichst 1-2-jährig) vorzunehmen. Am besten erneuern Sie Ihre Bodenproben jetzt, damit die Ergebnisse zur Düngeplanung und Düngebedarfsermittlung möglichst früh vorliegen. Neben einer Grundbodenuntersuchung ist auch eine zusätzliche Analyse auf weitere Spurenelemente möglich und bei einzelnen (Problem-)Schlägen auch durchaus sinnvoll.

Autor: Landberatung Lüneburg

29.10.2024

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