Bodenproben jetzt aktualisieren

Grundsätzlich müssen Bodenuntersuchungsergebnisse von allen Acker- und Grünlandschlägen über 1 ha vorliegen, die nicht älter als 6 Jahre sind (Ausnahme: extensives Grünland, hier 9 Jahre). Denken Sie dabei insbesondere an Flächen, die neu hinzugekommen sind! Für die Düngebedarfsermittlung Frühjahr 2026 müssen also Ergebnisse aus dem Jahr 2020 oder später vorliegen. Idealerweise sind die Bodenproben im Herbst nach der Ernte zu ziehen. Mit der Zusendung der endgültigen Düngebedarfsermittlung 2025 haben sie von uns bereits zusätzlich eine Übersicht über den Stand ihrer Bodenanalysen erhalten. Aus dieser Liste sehr einfach ersichtlich, für welche Schläge Handlungsbedarf besteht, d.h. Bodenproben gezogen werden müssen. Sehr wichtig ist, dass die Schlagnummern und Schlagbezeichnungen, die auf den Untersuchungsaufträgen für die Untersuchungsinstitute angegeben werden, exakt den Schlagnummern bzw. Schlagbezeichnungen aus dem Flächenantrag, GFN/Anlage 1, entsprechen, damit eine genaue Zuordnung der Bodenproben zu den Schlägen im Flächenantrag gegeben ist (dies wird übrigens von Vor-Ort-Prüfern auch so gefordert!).

 

10.11.2025

Landberatung Land Hadeln e.V.

Spezialist für Pflanzenbau finden

Get my current location