„Wann darf meine Brache gemulcht werden und wann nicht?“ – Diese Frage stellen sich aktuell viele. Im folgenden Artikel werden die Vorgaben kurz dargestellt.

 

Ob gemulcht werden darf oder nicht, hängt davon ab, um welche Brache es sich handelt. In der aktuellen GAP werden diese Brachen unterschieden:

Die freiwillige, einjährige Brache – ÖR 1a:

 

Die freiwillige Anlage von Blühstreifen und -flächen auf der ÖR 1a-Brache – ÖR 1b:

 

Weitere Brachen auf Ackerland:

 

Weitere Brachen auf Dauergrünland:

 

 

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.

 

 

13.08.2025

Landwirtschaftskammer Niedersachsen