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Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung: Anträge auf Förderfähigkeit jetzt möglich

Seit dieser Woche Dienstag, den 04.06., können schweinehaltende Betriebe, die gemäß des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung als förderfähig gelten, Anträge auf die Feststellung ihrer Förderfähigkeit stellen. Die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) hat diese Woche die Listung der Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme veröffentlicht, welche den förderfähigen Betrieben per Teilnahme die Förderfähigkeit attestieren sollen (Die Liste ist hier abrufbar) . Die Auflistung wird regelmäßig aktualisiert und umfasst bisher rund 20 Organisationen beziehungsweise Kontrollsysteme. Mit der Förderung laufender Mehrkosten können Schweinhalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Anforderungen an das Tierwohl erfüllen, finanziell unterstützt werden. Diese Unterstützung erfolgt in Form einer Pauschale pro Tier, die an die Richtlinie vom 1. April 2024 gekoppelt ist. Die zu erfüllenden Anforderungen entsprechen den Haltungsformstufen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder Bio. Die formale Voraussetzung für die Antragstellung von landwirtschaftlichen Betrieben ist daher die Mitgliedschaft in einer Organisation (insbesondere Erzeugergemeinschaft), die von ihren Mitgliedern im Sinne einer Selbstverpflichtung die Einhaltung eben dieser benannten Premiumanforderungen in der Richtlinie für laufende Mehrkosten verlangt und deren Einhaltung kontrolliert.

Autor: Landvolk Niedersachsen

06.06.2024

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