Eine Antragstellung im „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ ist wieder möglich. Betriebe können ab sofort Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Steigerung des Eigenverbrauches, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.
Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent.

Ebenfalls gibt es die Möglichkeit CO2-Einsparinvestitionen, die zu Minderverbräuchen von fossilen Energiebezügen oder fossilen Energieträgern in der landwirtschaftlichen Primärproduktion führen, nach Energieberatung fördern zu lassen. Hierfür gibt es einen Förderzuschuss von 40 % für Maßnahmen zur Energieeinsparung und 50 % für neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zur Eigennutzung. Förderfähig sind insbesondere Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher, die den Eigenverbrauch erhöhen, aber auch Kleinwindanlagen, Wärmepumpen, Wärmetauscher und Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung. Nicht förderfähig sind Speicher zur Netzeinspeisung, für Biogasanlagen oder Ferienwohnungen.
Die Höchstgrenze für die Förderung der aufgeführten Maßnahmen beträgt 600.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen beträgt 12.000 €. Die maximale Förderung ist zusätzlich auf einen Betrag von 900 € für mittlere Unternehmen und 1.200 € für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz). Die Maßnahme darf erst umgesetzt werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
10.11.2025