Seit kurzem ist eine Antragsstellung für das Förderprogramm Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau bei der BLE wieder möglich. Zuvor wurde die Bewilligung von Anträgen gestoppt, da es im Bundeshaushalt bzw. dem Klima- & Transformationsfonds (KTF) zu einem Engpass und einer Haushaltsneuordnung kam. Einzige Einschränkung ist nun, dass eine vollständige Energieberatung nicht mehr förderfähig ist, eine maßnahmenspezifische Energieberatung bleibt allerdings weiterhin förderfähig.
2.1 Energieberatung
2.1.1 Maßnahmenspezifische Energieberatung (wie in 3.2, max. 50%)
3.1 Einzelmaßnahmen
3.1.1 Kleine Verbraucher im direkten Austausch (30%)
➢ Elektrische Motoren, Ventilatoren, Kompressoren
3.1.2 Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen (30%)
➢ Energieschirme, Energiespeicher, Wärmetauscher, Vorkühler (Milchkühlung) etc.
3.1.3 Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen (30%)
➢ Reifendruckregelanlage
3.1.4 Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen (20%)
➢ elektrische Landmaschinen (Traktoren, Futtermischwagen, Hoflader etc.)
➢ biokraftstoffbetriebene Landmaschinen
➢ autonome Roboter in der Innenwirtschaft (z.B. Futter- oder Mistschieber)
3.2 CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
(40% bzw. 50% bei erneuerbare Eigenenergie, max. 1.200€/t CO2 für ein Jahr *)
➢ z.B. (Agri-)Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen, Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung, Kälteanlagen, etc.
➢ Doppelförderung mit EEG ausgeschlossen
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der BLE unter ble.de/energieeffizienz zu finden.
Autor: LUB Zeven e. V.
17.09.2024