Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung unterstützt die Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre Höfe zukunftsfest aufzustellen. Nach dem erfolgreichen Anlaufen der investiven Förderung am 1. März 2024, mit dem die schweinehaltenden Betriebe beim besonders tiergerechten Stallum- und Neubau unterstützt werden, folgt jetzt Stufe zwei: Am 1. April tritt auch die Richtlinie in Kraft, die den Höfen laufende Mehrkosten fördert, die durch eine besonders tiergerechte Haltung entstehen können.

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Autor: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

04.04.2024