TAM – bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für das Jahr 2025

Die bundesweiten Kennzahlen des Jahres 2025 zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten wurden veröffentlicht.

 

 

Diese müssen durch den Tierhalter bis zum 01. März 2026 dokumentiert und mit den betriebsindividuellen Kennzahlen verglichen werden. Folgende Fälle können eintreten:

  • betriebliche Therapiehäufigkeit unter der Kennzahl 1  Es muss nichts weiter veranlasst werden.
  • betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1 und unter Kennzahl 2  Der Tierhalter muss zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen hierfür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, welche zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes führen
  • betriebsindividuelle Kennzahl über der Kennzahl 2  Der Tierhalter muss bis zum 01. April 2026 mit seinem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan erstellen und der zuständigen Überwachungsbehörde (Veterinäramt) vorlegen.

 

Weitere informationen des BVL finden sie hier.

 

19.02.2026

Landberatung Rotenburg e.V.

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