QUELLE: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute (15. Februar 2024) auf der hauseigenen Homepage die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das Jahr 2023 (01. Januar 2023 – 31. Dezember 2023) veröffentlicht.

Nach Tierarzneimittelgesetz in der Fassung vom 21. Dezember 2022 (TAMG) werden die bundesweiten Kennzahlen der halbjährlich ermittelten betrieblichen Therapiehäufigkeiten dieses Jahr erstmalig auf Grundlage des gesamten Kalenderjahres 2023 bestimmt und vom BVL veröffentlicht (vgl. § 57 Absatz 6 TAMG). Die Aktualisierung des Tierarzneimittelgesetzes Ende des Jahres 2022 beinhaltete neben Änderungen der Methodik zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit (vgl. § 57 Absatz 2 TAMG) Anpassungen der Nutzungsarten, die zur Teilnahme am Benchmarking verpflichtet sind.

Die bundesweiten Kennzahlen stehen ab sofort für den Vergleich mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2023 bereit. Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen. Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren.

Die bundesweiten Kennzahlen für das Jahr 2023 sind unter diesem Link verfügbar.

 

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Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

20.02.2024