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Deklaration von Wirtschaftsdüngern

Um ein Düngemittel nach guter fachlicher Praxis bedarfsgerecht verwerten zu können, benötigt der Landwirt nach den Vorschriften der Düngeverordnung vor der Anwendung Informationen über das Düngemittel. Die Anwendung von Wirtschaftsdüngern darf demnach nur erfolgen, wenn dem Betriebsleiter durch schriftliche Unterlagen die Stickstoff- und Phosphatgehalte bekannt sind. Bei der Aufnahme von Düngemitteln hat diese Aufzeichnung nach den Vorgaben der Düngemittelverordnung durch eine Warendeklaration (Kennzeichnung) zu erfolgen. Folgende Hinweise sollten beachtet werden.

1. Vor der Lieferung (spätestens mit der ersten Lieferung) muss dem Aufnehmer ein sog. Warenbegleitschreiben (Warendeklaration) ausgehändigt werden (auch von Landwirt zu Landwirt, auch innerbetrieblich). Diese Warendeklaration stellt eine wesentliche Verbraucherinformation über das Produkt dar. Sie ist die Grundlage für die Planung der Düngungsmaßnahme. Außerdem ist sie unerlässlich für die Aufzeichnungspflichten des aufnehmenden Betriebes. Für die Erstellung einer Warendeklaration kann der Deklarationsmanager im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger genutzt werden. Musterformulare sind als PDF-Formulare auf der Homepage der LWK Niedersachsen zu finden (www.lwk-niedersachsen.de) unter Webcode: 01036783.

2. Nach der Lieferung muss für jeden Lieferzeitraum dem Aufnehmer ein Lieferschein ausgehändigt werden. In
der Regel ist dies der Ausdruck aus dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger.

3. Innerhalb von 4 Wochen nach einer Lieferung müssen Aufnehmer von org. Düngern sich im Meldepro-
gramm Wirtschaftsdünger einloggen und die vom Abgeber erfasste Meldung bestätigen, sofern die Angaben
korrekt sind. Bitte kontrollieren Sie die Meldungen im Programm! Wenn der Abgeber nicht zeitnah meldet, sollten
Sie ihn darauf aufmerksam machen. Meldet der Abgeber nicht zeitgerecht, so muss der Aufnehmer mit den Daten aus der Warendeklaration eine Aufnahmemeldung durchführen.

Autor: Landberatung Hameln-Holzminden e. V. und VuB-Ring Deister/Leine e. V.

27.03.2024

 

Informiere dich hierzu auch auf der Seite von näon, Module

Düngeplanung

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Die Lieferscheine enthalten alle notwendigen Daten für sämtliche beteiligten Parteien. Auch die Analyse wird mit dem Lieferschein verknüpft, du kannst alle Daten verschicken oder ausdrucken.

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