Um ein Düngemittel nach guter fachlicher Praxis bedarfsgerecht verwerten zu können, benötigt der Landwirt nach den Vorschriften der Düngeverordnung vor der Anwendung Informationen über das Düngemittel. Die Anwendung
von Wirtschaftsdüngern darf demnach nur erfolgen, wenn dem Betriebsleiter durch schriftliche Unterlagen die Stickstoff- und Phosphatgehalte bekannt sind. Bei der Aufnahme von Düngemitteln hat diese Aufzeichnung nach
den Vorgaben der Düngemittelverordnung durch eine Warendeklaration (Kennzeichnung) zu erfolgen. Folgende Hinweise sollten beachtet werden.

1. Vor der Lieferung (spätestens mit der ersten Lieferung) muss dem Aufnehmer ein sog. Warenbegleitschreiben (Warendeklaration) ausgehändigt werden (auch von Landwirt zu Landwirt, auch innerbetrieblich). Diese
Warendeklaration stellt eine wesentliche Verbraucherinformation über das Produkt dar. Sie ist die Grundlage für die Planung der Düngungsmaßnahme. Außerdem ist sie unerlässlich für die Aufzeichnungspflichten des aufnehmenden Betriebes. Für die Erstellung einer Warendeklaration kann der Deklarationsmanager im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger genutzt werden. Musterformulare sind als PDF-Formulare auf der Homepage der LWK Niedersachsen zu finden (www.lwk-niedersachsen.de) unter Webcode: 01036783.

2. Nach der Lieferung muss für jeden Lieferzeitraum dem Aufnehmer ein Lieferschein ausgehändigt werden. In der Regel ist dies der Ausdruck aus dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger.

3. Innerhalb von 4 Wochen nach einer Lieferung müssen Aufnehmer von org. Düngern sich im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger einloggen und die vom Abgeber erfasste Meldung bestätigen, sofern die Angaben
korrekt sind. Kompost, Champost, Klärschlamm und Klärschlammerde werden nicht im Meldeprogramm gemeldet. Hier müssen die Lieferscheine auf dem Betrieb vorliegen.
Bitte kontrollieren Sie die Meldungen im Programm! Wenn der Abgeber nicht zeitnah meldet, sollten Sie ihn darauf aufmerksam machen. Meldet der Abgeber nicht zeitgerecht, so muss der Aufnehmer mit den Daten aus der
Warendeklaration eine Aufnahmemeldung durchführen.

(Auszug aus dem Rundschreiben)

 

Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

24.03.2025

 


Informieren Sie sich hierzu auch auf der Seite von näon,

Düngeplanung

Ackerschlagkartei

Lieferscheine

Die Lieferscheine enthalten alle notwendigen Daten für sämtliche beteiligten Parteien. Auch die Analyse wird mit dem Lieferschein verknüpft, Sie können alle Daten verschicken oder ausdrucken.