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Der neue Maßnahmenkatalog zu Freiwilligen Vereinbarungen im Agrarbereich ist notifiziert

Der beim NLWKN veröffentlichte neu notifizierte Katalog enthält zu den einzelnen Maßnahmen fachliche Mindestanforderungen, die in den Kooperationen vor Ort ergänzt bzw. konkretisiert werden, und Berechnungsgrundlagen mit maximalen Förderbeträgen für alle Freiwilligen Vereinbarungen. Für die Ermittlung der örtlichen Förderbeträge sind die aktualisierten Berechnungsgrundlagen im Blaubuch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu nutzen.

Freiwillige Vereinbarungen können ab dem 01.07.2024 gemäß des beim NLWKN veröffentlichten neuen Maßnahmenkataloges und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen abgeschlossen werden. Bestehende Verträge von Freiwilligen Vereinbarungen sind ggf. anzupassen. Ab dem 01.01.2025 können diese nur noch nach den Vorgaben des neu notifizierten Maßnahmenkataloges angeboten werden. Die Notifizierung umfasst eine Laufzeit bis zum 31.12.2029.

 

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Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

12.08.2024

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