Dieselanträge für 2024

Denken Sie daran, Ihren Dieselantrag für das Jahr 2024 zu stellen. Dies ist noch bis 31.12.25 online im Zoll-Portal möglich. Wenn wir Sie bei der Antragsstellung unterstützen sollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig, damit eventuelle Rückfragen zum Antrag seitens des Hauptzollamtes noch vor den Weihnachtsfeiertagen beantwortet werden können.

Einige wenige Betriebe, die im Jahr 2024 aufgrund der Dieselanträge für 2023 einen Erstattungsbetrag von über 10.000 € ausbezahlt bekommen haben, wurden per E-Mail aufgefordert, eine sogenannte EnSTransV-Meldung abzugeben. Für viele betroffene Betriebe haben wir diese Meldung bereits gemacht. Falls Sie im vergangenen Jahr über 10.000 € erstattet bekommen, aber von der EnSTransV-Meldung noch nichts gehört haben, melden Sie sich bitte bei uns. Die Meldungen müssen bis Ende Oktober beim Hauptzollamt vorliegen.

 

09.10.2025

Landberatung Lüchow-Dannenberg e.V.

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