Im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ können wirtschaftliche Nachteile, die durch Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen entstehen finanziell ausgeglichen werden. Folgende Ausgleichsbeträge je nach Gewässer-Ordnung stehen aktuell für das Kalenderjahr 2025 bereit:

Die Ausgleichsbeträge gibt es ausschließlich für Gewässerrandstreifen an Flächen in Niedersachsen!
Flächen „aus der Produktion genommen“ sind nicht förderfähig! Es darf keinen anderweitigen Ausgleich für die Flächen geben (z.B. AUKM Blühstreifen, ÖR1, etc.)
Die Randstreifen sind lagegenau mit entsprechenden Maßen anzugeben. Da nach „Guter fachlicher Praxis“ bereits auf 1m zur Böschungsoberkante keine Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen dürfen, können auf der gesamten Länge des jeweiligen Gewässers nur maximal 9m/4m/2m zum Ausgleich geltend gemacht werden. Um die Vorgaben zu GLÖZ 4 (3m Pufferstreifen an Gewässern) trotzdem finanziell auszugleichen wird der Betrag als sog. „De-minimis-Beihilfe“ gewährt, so dass bei der Antragstellung die Anlage De-minis-Erklärung mit auszufüllen und einzureichen ist. Bisher erfolgte der Antrag in Papierform; dies wird auch weiterhin möglich sein. Vordrucke finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen unter Webcode: 01040376.
Neu: Dieses Jahr kann der Antrag erstmalig über das Programm „DigiGRaS“ erstellt werden. DigiGRaS ist ein Programm, das eine digitale Beantragung der Gewässerrandstreifen anbietet.
Über die ZIP-Datei aus ANDI, die über den Export erzeugt wird, können die Betriebsdaten in das Programm eingelesen werden. Mit Hilfe eines Zeichentools werden die Gräben entlang der Schläge eingezeichnet. Hier kann über den Schlag hinausgezeichnet werden, dass Programm verschneidet die Zeichnung automatisch an der Schlaggrenze. Die Länge wird automatisch ermittelt und die Daten werden in den Antrag übernommen. Alternativ kann das Programm Randstreifen entlang der Gewässer vorschlagen und diese können dann auf Richtigkeit überprüft und durch Anklicken übernommen werden.
In den Folgejahren können bei unveränderten Schlägen die Gräben einfach übernommen werden und neue Gräben werden nur noch ergänzt.
Das Programm kann unter dem Webcode: 01044629 heruntergeladen werden und hier sind auch weitere Hinweise zu dem Programm.
Anschließend kann der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und mit der erforderlichen De-minimisErklärung bei der Bewilligungsstelle persönlich, per Mail, Post oder Fax eingereicht werden. Parallel muss auch die Datei von DigiGRaS per Mail an die Bewilligungsstelle verschickt werden.
16.10.2025