DigiGRaS – Digitaler Antrag für Gewässerrandstreifen

Im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ können wirtschaftliche Nachteile, die durch Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen entstehen finanziell ausgeglichen werden. Es gelten folgende Ausgleichsbeträge, abhängig von der Gewässerordnung und der Flächennutzung:

Gewässerordnung

Ackerland

Dauergrünland

Gewässer 1. Ordnung

715€/ha

649€/ha

Gewässer 2. Ordnung

732€/ha

673€/ha

Gewässer 3. Ordnung

784€/ha

743€/ha

 

Die Ausgleichsbeträge können ausschließlich für Gewässerrandstreifen an Flächen in Niedersachsen beantragt werden! Ein Anspruch auf Ausgleich besteht nicht, wenn der wirtschaftliche Nachteil bereits anderweitig ausgeglichen wird. Die Gewässerrandstreifen müssen lagegenau und mit den entsprechenden Maßen angegeben werden.

Da nach fachlichen Vorgaben bereits im Abstand von 1 m zur Böschungsoberkante keine Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgen dürfen, können entlang des jeweiligen Gewässers maximal 9 m, 4 m bzw. 2 m als Ausgleichsfläche geltend gemacht werden. Um die Vorgaben zu GLÖZ 4 (3 m Pufferstreifen an Gewässern) ebenfalls finanziell auszugleichen, wird die Zahlung als „De-minimisBeihilfe“ gewährt. Daher muss bei der Antragstellung auch die Anlage „De-minimis-Erklärung“ ausgefüllt und eingereicht werden. Die Ausgleichszahlung für das Kalenderjahr 2025 kann bis zum 31. März 2027 beantragt werden. Für das Kalenderjahr 2026 endet die Antragsfrist am 31. März 2028.

Antragstellung: auf Papier oder digital
Der Antrag konnte bisher in Papierform gestellt werden. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter dem Webcode 01040376.

Weiterhin kann der Antrag auch wieder digital über das Programm „DigiGRaS“ erstellt werden. Das Programm ermöglicht eine digitale Erfassung und Beantragung der Gewässerrandstreifen. Die Betriebsdaten können über die ZIP-Datei aus ANDI, die dort als Exportdatei vorliegt in DigiGRaS eingelesen werden. Mithilfe eines Zeichentools lassen sich die Gräben entlang der Schläge einzeichnen. Dabei kann auch über die Schlaggrenzen hinausgezeichnet werden. Das Programm schneidet die eingezeichneten Linien automatisch an den Schlaggrenzen zu. Die Länge der Gewässerrandstreifen wird automatisch ermittelt und in den Antrag übernommen.

Alternativ kann das Programm Gewässerrandstreifen entlang der Gewässer vorschlagen. Diese Vorschläge können auf ihre Richtigkeit überprüft und anschließend per Mausklick übernommen werden. Auch in den Folgejahren erleichtert DigiGRaS die Antragstellung: Bei unveränderten Schlägen können die bereits erfassten Gräben übernommen werden. Lediglich neue Gräben müssen ergänzt werden, beispielsweise bei einem neuen Schlag oder einer Tauschfläche an einem Graben.

Das Programm kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/43108_DigiGRaS_-_der_einfache_Weg_zum_Antrag_fuer_Gewaesserrandstreifen

Der Beitrag ist auch unter dem Webcode 01044629 auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden. Dort stehen weitere Informationen zur Nutzung des Programms zur Verfügung.

Nach der Erstellung kann der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit der erforderlichen De-minimis-Erklärung bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per E-Mail, per Post oder per Fax). Zusätzlich muss die mit DigiGRaS erstellte Datei per E-Mail an die Bewilligungsstelle übermittelt werden.

Sollten Sie Hilfe benötigen , dann melden Sie sich gern bei Ihrem Berater vor Ort.

 

20.10.2026

Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e.V.