Düngedokumentation 2025 (Aktualisierung der Ackerschlagkartei!)
Im Rahmen der Düngeverordnung (DüV), ist der Betriebsinhaber verpflichtet, spätestens 14 Tage nach jeder Düngungsmaßnahme, diese zu dokumentieren. I.d.R. wird das gesamte Nährstoffmanagement (Düngedokumentation/Ackerschlagkartei, Düngebedarfsermittlung, Berechnung der Betriebsobergrenze…) bei uns mit dem Programm „näon“ der AG Landberatung durchgeführt. Zu dokumentieren sind für jede Düngungsmaßnahme die eindeutige Bezeichnung des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit auf der Grundlage der Anlage 1a des ANDI-Antrages, die Größe des Schlages bzw. der Bewirtschaftungseinheit, die Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels sowie die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen und organischmineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff.
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber schlagbezogen zusätzlich die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere sowie die Zahl der Weidetage aufzuzeichnen. Die Weidehaltung muss erst nach Abschluss der Weidehaltung/-saison dokumentiert werden.
Aktualisieren Sie ihre Schlagkartei jetzt!
Bis zum 31.03.2026 müssen, wie im Vorjahr, die Düngebedarfsermittlung 2025, die Berechnung der Betriebsobergrenze (170 kg N-Grenze) für 2025 und die Düngedokumentation 2025 (Daten aus der Ackerschlagkartei) in ENNI digital gemeldet werden. Da diese Berechnungen erst nach Abschluss des Düngejahres 2025 ab Januar 2026 durchgeführt werden können, íst das Zeitfenster relativ eng. Wichtig!!! Bevor die Düngebedarfsermittlung für 2026 erstellt werden kann, muss die Düngedokumentation (Schlagkartei) für 2025 fertig sein! Warum? Im Rahmen der Berechnung des Düngebedarfs 2026 ist 10 % der N-Menge des in 2025 ausgebrachten org. Düngers (Gülle, Mist, Gärrest) vom N-Düngebedarf abzuziehen und diese Werte werden aus der entsprechenden organischen Düngung im Vorjahr 2025 schlagbezogen vom Programm, d.h. aus der Düngedokumentation/Schlagkartei 2025, übernommen.
Düngebedarfsermittlung 2026
Bekanntlich ist vor dem Ausbringen von Düngemitteln der Düngebedarf nach bundeseinheitlichen Vorgaben zu ermitteln und zu dokumentieren. Wie in den Vorjahren, werden wir zunächst eine Art vorläufige Bedarfsermittlung (Stand Winter 2025/26) erstellen und diese dann im Frühjahr auf Basis der Daten des Flächenantrages 2026 (endgültigen Schlaggröße, angebaute Kulturen) überarbeiten. Für die Erstellung der Düngebedarfsermittlung benötigen wir u.a. folgende Angaben (bitte unbedingt vorbereiten!!):
- Neue Flächen/Schläge 2026, Schlaggröße, Kultur?
- Sofern neue Bodenprobenergebnisse vorliegen, bitte zusenden.
- Voraussichtliche Anbauplanung 2026: Welche Kulturen werden auf dem Ackerschlägen 2026 angebaut bzw. geerntet? Wie wird das Grünland genutzt (Weide, Mähweide, Anzahl
Schnitte)? - Auf welchen Flächen stehen in diesem Winter Zwischenfrüchte? Welche? Winterhart?
10.11.2025
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