Die Maisdüngung erfolgt i. d. R zur Aussaat, wobei in vielen Betrieben überwiegend Wirtschaftsdünger zum Einsatz kommen. Eine Unterfußdüngung mit phosphathaltigen Düngern gilt dabei als Ertragsversicherung, weil diese die schwierige P-Versorgung in der Jugendentwicklung sicherstellt.
Bevor jedoch gedüngt werden kann muss für die jeweiligen Flächen gemäß Düngeverordnung eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat durchgeführt und dokumentiert werden.
N-Düngebedarf
Der für die verschiedenen Kulturen jeweilige Stickstoffbedarfswert ist ertragsabhängig.
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Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
02.05.2024