In diesem Artikel finden Sie die Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV). Des Weiteren finden Sie hier die in Niedersachsen gültige Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von streifenförmigen und bodennahen Aufbringtechniken nach § 6 Abs. 3 DüV.
Den gesamten Artikel der Düngebehörde lesen Sie hier.
02.12.2024