Emissionsarme Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln

In diesem Artikel finden Sie die Vorgaben zur bodennahen streifenförmigen Aufbringung von flüssigen organischen Düngemitteln sowie generelle Regeln zu Ausnahmemöglichkeiten gemäß § 6 (3) Düngeverordnung (DüV). Des Weiteren finden Sie hier die in Niedersachsen gültige Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von streifenförmigen und bodennahen Aufbringtechniken nach § 6 Abs. 3 DüV.

Den gesamten Artikel der Düngebehörde lesen Sie hier.

02.12.2024

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