Am 01.04.2024 endet die Übergangsfrist für die Neuerungen der Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung der Berufsgenossenschaft. Alle dort Versicherten müssen die neuen Regeln dann einhalten.

Für die Rinderhaltung gilt:

Jeder Stall muss künftig die Separierung und Fixierung von Einzeltieren und Gruppen ermöglichen. Bei einer Besamung und Behandlung dürfen sich keine weiteren freilaufenden Tiere in diesem Bereich aufhalten.

Bei Aussortieren von Einzeltieren aus Rindergruppen (Jungrinder) oder aus Weideherden muss mindestens eine weitere Person mit Kenntnissen anwesend sein. Gefüttert wird von außen.

Zum Umtreiben, Umstallen und Verladen müssen ortsfeste Treibegänge oder Treibehilfen vorhanden sein.

Der Laufstall muss mit Personenschlupf ausgestattet sein.

Auf der Weide müssen geeignete Fanganlagen oder Treibewagen zur Verfügung stehen

Ein Deckbulle muss in einer separaten Bucht untergebracht sein. Bei Zusammenführen mit Kühen muss er auch fixiert oder separiert werden. Bullen dürfen weiterhin mit Rindergruppen auf die Weide. Die Weide darf aber dann nur mit Treibewagen/Rettungsinsel (Schlepper oder Auto) betreten werden.

Aggressive Tiere müssen spätestens nach einem Angriff auf eine Person aus dem Bestand entfernt werden.

Weitere Hinweise können auf der Seite der Berufsgenossenschaft aufgerufen werden.

Auch der folgende Link bietet praktische Tipps zur Planung von Toren.

Autor: Landberatung Grafschaft Hoya e.V.

29.01.2024