Energie- und Stromsteuerentlastung – EnSTransV

Alle Betriebe der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sind verpflichtet bis zum 30.06.2025 ihre Steuerentlastung aus Energie- und Stromsteuerentlastung zu melden, sofern der Entlastungsbetrag >10.000€ im Kalenderjahr 2024 lag.

Die Meldung erfolgt -analog der Agrardieselrückvergütung- über das Zoll-Portal:

zoll.de -> Login à ELSTER -> Dienstleistungen ->

Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnStransV -> Registrierungsdaten kontrollieren/ Bearbeiter ergänzen und „bestätigen“ -> Zuständigkeiten bestätigen/“weiter“ -> Versicherung bestätigen/“weiter“ -> Registrierung abschließen -> es erfolgt erst eine Prüfung der Registrierung durch das Hauptzollamt; eine Mail zur Bestätigung muss abgewartet werden.

Nach der Bestätigung der Registrierung geht man wieder über das Menü „Dienstleistungen“ zum Erfassungsportal EnSTransV -> „Erklärung – 1462“ -> Bearbeiter+Telefonnummer+Mail ergänzen „Weiter“ -> Zuständigkeiten: „Ich verfüge über keine Unternehmensnummer -> bestätigen mit „Weiter“ -> Abweichender Beihilfeempfänger „Weiter“ -> Klassifikation Beihilfeempfänger WZ 2003 auswählen -> Kleinst-/kleines/mittleres Unternehmen = JA -> Primärerzeugung = JA -> Fischerei u. Aquakultur = Nein -> Auswahl der Steuerentlastung: §57 Absatz 5 Nummer 1 EnergieStG -> Menge Gasöl und Betrag aus dem Agrardieselantrag zur Auszahlung im KJ 2024 eintragen -> Mitteilungen hochladen: NEIN -> Versicherung bestätigen und „Senden“ -> Vollständigkeit mit „Senden“ bestätigen -> ggf. pdf-Druck generieren („Zusammenfassung erzeugen“).

Damit ist die Meldung fertig erstellt. Sie erhalten im Posteingang Zoll-Portal wieder eine Nachricht als Bestätigung.

Bei Hilfestellungen und/oder Fragen melden Sie sich im Ringbüro.

Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

17.04.2025

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