Betriebsinhaber, die ihrer ENNI-Meldung bisher nicht nachgekommen sind, erhalten ein Erinnerungsschreiben mit Nachfrist bis 30.06.2025.
Betriebsinhaber, die ihre Aufzeichnungen für das Düngejahr 2024 bisher nicht oder nur unvollständig in ENNI gemeldet haben, erhalten in der 22. Kalenderwoche 2025 ein Erinnerungsschreiben.
Für die Erledigung der Nachmeldung gilt eine Frist bis einschließlich 30. Juni 2025.
Der Meldepflicht unterliegen nach Meldeverordnung grundsätzlich alle Betriebsinhaber, die nach Düngeverordnung aufzeichnungspflichtig sind und deren Betrieb seinen Sitz in Niedersachsen hat. Nähere Informationen finden Sie in unserem online-Artikel ENNI – Meldepflicht, Zugang und Vollmachten : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (duengebehoerde-niedersachsen.de) unter webcode 01035859.
Hier finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum Thema Aufzeichnungs- und Meldepflicht in ENNI:
- ENNI-Videoanleitungen
- Anleitung ENNI-Meldung
- Anleitung FLIK-Prüfung und Schlagabgleich
- Anleitung Datenimport aus Ackerschlagkartei und bei Betriebsnummerwechsel
- Anleitung Umstellung des Düngejahrs
- Informationen zur ENNI-Meldepflicht
- Formular für nicht aufzeichnungspflichtige Betriebsinhaber
- Informationen zur Aufzeichnungspflicht nach DüV
Hier kommen Sie zum gesamten Artikel
27.05.2025
Landwirtschaftskammer Niedersachsen