Betriebsinhaber, die ihrer ENNI-Meldung bisher nicht nachgekommen sind, erhalten in Kalenderwoche 22 ein Erinnerungsschreiben.
Betriebsinhaber, die ihre Aufzeichnungen für das Düngejahr 2025 bisher nicht oder nur unvollständig in ENNI gemeldet haben, erhalten in der 22. Kalenderwoche 2026 ein Erinnerungsschreiben.
Für die Erledigung der Meldung gilt die verlängerte Meldefrist bis einschließlich 30. Juni 2026.
Der Meldepflicht unterliegen nach Meldeverordnung grundsätzlich alle Betriebsinhaber, die nach Düngeverordnung aufzeichnungspflichtig sind und deren Betrieb seinen Sitz in Niedersachsen hat. Nähere Informationen finden Sie im online-Artikel ENNI – Meldepflicht, Zugang und Vollmachten : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (duengebehoerde-niedersachsen.de)
12.05.2026
Landwirtschaftskammer Niedersachsen