In Niedersachsen müssen alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe bis zum 31.03.2024 folgende Aufzeichnungen aus dem Düngejahr 2023 (Kalenderjahr 2023 bzw. Wirtschaftsjahr 2022/23) in dem online-Meldeprogramm ENNI an die LWK Niedersachsen melden:
• Düngebedarfsermittlung 2023 (für jeden Einzelschlag)
•Dokumentation der Düngung 2023 (Dünge-Schlagkartei für jeden Einzelschlag)
•Berechnung der gesamtbetrieblichen 170 kg N-Grenze aus organischen Düngern 2023
•Weidetagebuch 2023 bei Weidetierhaltung (Tierart, Anzahl Tiere, Anzahl Weidetage)
Die Meldepflicht betrifft nunmehr annähernd alle unsere Ringmitglieder mit Betriebssitz in Niedersachsen. In NRW besteht weiterhin die Aufzeichnungspflicht aber keine Meldepflicht.
Autor: Landberatung Schaumburg e.V.
02.11.2023