Die Diskussion, ob Landwirte beim Abliefern von Getreide eine „Erntegut-Bescheinigung“ oder ähnliches brauchen, nimmt schon wieder Fahrt auf.
Sie erinnern sich: Die SaatgutTreuhandverwaltung (STV) hat im November 2023 wegen Sortenschutzverletzungen erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Aufgrund des „Erntegut-Urteils“ müssen Händler seit 2024 sicherstellen, dass Landwirte das Erntegut ordnungsgemäß und legal erzeugt haben. Es muss aus Z-Saatgut oder aus lizenziertem Nachbau sein, oder aus freien Sorten bzw. Sorten, deren Sortenschutz schon ausgelaufen ist. Die Richter entschieden aber nicht, wie die Erkundungspflicht zu erfüllen ist. Das löste heftige Diskussionen aus, wie der Handel das Urteil umsetzen kann und führte zu verschiedenen Ansätzen; z.Zt. werden die Landwirte von Ihrem örtlichen Landhandel angeschrieben und fordern die Erzeuger auf, die vorbereitete Erntegut-Erklärung zu unterschreiben oder sich direkt auf der STV-online-Plattform anzumelden, um die jeweiligen Angaben zu vollziehen. Die Ernteguterklärung löst auch beim Landhandel keine gute Stimmung aus, da es wieder viel Arbeit bedeutet. Die STV übt wohl massiv Druck auf den Landhandel aus. Wer jetzt diese Erklärung des Handels nicht unterschreiben möchte, kann auch die von der „Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren“ vorbereitete Textbaustein-Erklärung nutzen. Diese Erklärung soll ausreichen, die geforderten Ansprüche zu erfüllen, aber auch nur so weit wie nötig.
Hier kommen Sie zu der Erklärung.
Die Interessengemeinschaft würde sich über neue Mitglieder freuen, die diesen Verein unterstützen (s. www.ig-nachbau.de ).
19.06.2025