Erntegut-Bescheinigung

In den vergangenen Tagen haben einige Landwirte von der Saatguttreuhand (STV) eine Mail bekommen mit dem Hinweis auf die Freischaltung der Internet-Seite www.erntegut-bescheinigung.de. Auch einige Landhändler weisen darauf hin, dass sich Betriebe unter der angegebenen Plattform eine Bescheinigung zur Vorlage beim jeweiligen Landhandels-Partner erstellen können/sollen. Hintergrund ist das Urteil des BGH aus 2023 womit Händler sicherstellen müssen, dass das Erntegut aus nach allen sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde.

An dieser Stelle ein paar Hinweise:

  • Die Erntegut-Bescheinigung ist KEINE Pflicht für Landwirte; sie ist freiwillig!
  • Agrarhändler müssen lediglich sicherstellen, dass ihre Ware aus Z-Saatgut, lizensiertem bzw. legalem Anbau stammt.
  • Die sog. Erntegut-Bescheinigung ist lediglich eine Möglichkeit, die Landhändler anwenden können.
  • Sofern Ihnen Landhändler eigene Erntegut-Erklärungen vorlegen, achten Sie darauf, was Sie unterschreiben! Teilweise willigen Sie in Vertragsstrafen mit Ihrer Unterschrift ein!
  • Prüfen Sie, ob bei Nicht-Erklärung ggf. abgelieferte Waren nicht abgerechnet werden.
  • Auch wenn die STV und der BDP den Datenschutz gewährleisten sollte man -wie bereits in den vergangenen Jahren der STV gegenüber- skeptisch bleiben.

Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

17.04.2025

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