In den vergangenen Tagen haben einige Landwirte von der Saatguttreuhand (STV) eine Mail bekommen mit dem Hinweis auf die Freischaltung der Internet-Seite www.erntegut-bescheinigung.de. Auch einige Landhändler weisen darauf hin, dass sich Betriebe unter der angegebenen Plattform eine Bescheinigung zur Vorlage beim jeweiligen Landhandels-Partner erstellen können/sollen. Hintergrund ist das Urteil des BGH aus 2023 womit Händler sicherstellen müssen, dass das Erntegut aus nach allen sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde.
An dieser Stelle ein paar Hinweise:
- Die Erntegut-Bescheinigung ist KEINE Pflicht für Landwirte; sie ist freiwillig!
- Agrarhändler müssen lediglich sicherstellen, dass ihre Ware aus Z-Saatgut, lizensiertem bzw. legalem Anbau stammt.
- Die sog. Erntegut-Bescheinigung ist lediglich eine Möglichkeit, die Landhändler anwenden können.
- Sofern Ihnen Landhändler eigene Erntegut-Erklärungen vorlegen, achten Sie darauf, was Sie unterschreiben! Teilweise willigen Sie in Vertragsstrafen mit Ihrer Unterschrift ein!
- Prüfen Sie, ob bei Nicht-Erklärung ggf. abgelieferte Waren nicht abgerechnet werden.
- Auch wenn die STV und der BDP den Datenschutz gewährleisten sollte man -wie bereits in den vergangenen Jahren der STV gegenüber- skeptisch bleiben.
Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.
17.04.2025