Für Ackerflächen in Naturschutzgebieten (NSG) gilt ein Verbot von Herbiziden und Insektiziden nach der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Ein Antrag auf Erschwernisausgleich kann bis spätestens 15.05.2024 für Flächen, die sowohl im Naturschutz- als auch im Natura 2000-Gebiet liegen, mittels Papierantrag erfolgen. Ausgleich: 382 €/ha.
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Autor: Landberatung Schaumburg e.V.
16.04.2024