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Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Für Ackerflächen in Naturschutzgebieten (NSG) gilt ein Verbot von Herbiziden und Insektiziden nach der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Ein Antrag auf Erschwernisausgleich kann bis spätestens 15.05.2024 für Flächen, die sowohl im Naturschutz- als auch im Natura 2000-Gebiet liegen, mittels Papierantrag erfolgen. Ausgleich: 382 €/ha.

Hier finden Sie weitere Anträge und lesen mehr.

Autor: Landberatung Schaumburg e.V.

16.04.2024

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