Die Europäische Kommission stellt Deutschland 60 Millionen Euro zur Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bereit, die besonders unter den gestiegenen Düngemittel- und Energiepreisen infolge des Nahost-Konflikts leiden.
Die wichtigsten Informationen zur geplanten Sonderhilfe im Überblick:
- Kein gesonderter Antrag erforderlich.
- Abwicklung: Berechnung und Auszahlung sollen unbürokratisch über den Sammelantrag 2026 erfolgen
- 41 förderfähige Kulturen (u.a.Weizen, Gerste, Roggen, Raps, Mais) sowie Grünland
- förderberechtigt: Konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe
- voraussichtliche Förderhöhe: ca. 5 €/ha
- Auszahlungsfrist: Bis spätestens 28. Februar 2027 gemäß EU-Vorgaben
02.11.2026