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FANI-Aufträge abarbeiten – zwingend Pflicht!

Die Landwirtschaftskammer hat am 30.10.2024 neue Fotobelegaufträge in der FANI App bereitgestellt. Mit den Aufträgen soll der Nachweis der gemeldeten Zwischenfrüchte/Untersaaten und die Mindesttätigkeit auf Brachen erbracht werden.

Im Gegensatz zu den bisherigen Aufträgen sind die am 30.10.2024 bereitgestellten Aufträge verpflichtend zu erfüllen! Wenn die Einreichung der Fotobelege nicht bis zum geforderten Fristende erfolgt ist, wird die Zwischenfrucht/Untersaat auf der Fläche aberkannt. Auch bei den Brachen müssen die Fotos eingereicht werden, ansonsten gilt für die Fläche die Mindesttätigkeit auf Brachen als nicht erfolgt. Da die geforderten Auflagen damit nicht erfüllt sind, würde es zu Prämienkürzungen kommen.

Autor: LB Rotenburg e.V.

13.11.2024

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