Wichtige Auflagen der verschiedenen Brachen zu beachten:
Der Verpflichtungszeitraum aller Brachen (Code 590/591, ÖR 1a, ÖR 1b) gilt generell bis zum 31.12. Mindestens einmal in 2 Jahren muss eine landwirtschaftliche Tätigkeit vor dem 16.11. erfolgen. Gängige Mindesttätigkeit ist das Mulchen mit einer ganzflächigen Verteilung des Aufwuchses. Die Aussaat einer aktiven Begrünung gilt ebenfalls als eine durchgeführte Tätigkeit. Eine Beweidung durch Schafe und Ziegen ist auf ÖR1a-Flächen ab dem 01.09.2026 möglich. Für die Vorbereitung der Aussaat von Winterraps und Wintergerste darf die Fläche ab dem 16.08. (alle anderen Kulturen für Ernte im Folgejahr: ab 01.09.) umgebrochen werden. Ausnahme ist die Blüh-Brache (ÖR 1b).
Hier muss der Bewuchs im 1. Jahr bis zum Jahresende stehen bleiben und auch eine Beweidung ist untersagt. Der Umbruch für die Aussaat von Winterraps und Wintergerste ist ab dem 16.08. möglich; bei zweijähriger ÖR 1b darf im 1. Jahr nicht gemulcht werden, sondern erst im 2. Jahr ab dem 16.08.! Vorsicht: Wer die zweijährige ÖR 1b Blühmischung bereits im Herbst eindrillt, muss diese Fläche zwingend im 2. Jahr mulchen, um die ldw. Mindesttätigkeit zu erfüllen.
FANI-Aufträge Mindesttätigkeit
Nicht eindeutige Mindesttätigkeit aller Brachen (Mulchen oder Vorbereitung für die Folgefrucht) wird über FANi-Fotobelegaufträge geprüft. Die verpflichtenden Fotobelege müssen für diese Aufträge voraussichtlich bis spätestens zum 20.11.2026 eingereicht werden (Bitte Einreichungsfrist im FANi-Auftrag beachten). Im SLA-Schlaginfoportal kann man kontrollieren, wie der aktuelle Stand bezüglich der Mindesttätigkeit der Brachen ist. Sind alle Brachen grün, ist alles in Ordnung! Sind sie orange quer gestreift, fehlt der Nachweis der Mindesttätigkeit. In ANDI ist der Status der Flächenbewertung ebenfalls einzusehen: Steht unter dem Prüfkriterium „Mindesttätigkeit auf Brachen“ -Brache mit Pflicht- wird es voraussichtlich einen FANi-Auftrag geben, mit dem das erfolgte Mulchen der Brache dokumentiert werden muss. Wer das Mulchen in diesem Jahr aktiv dokumentieren möchte (z.B. weil er nächstes Jahr nicht mulchen) und keinen FANi-Auftrag erhalten hat, der kann diesen bei der Bewilligungsstelle anfordern.
15.09.2026