Um den Ackerstatus auf einer pDGL-Fläche zu erhalten, muss die Fläche spätestens im 5. Jahr durch Pflügen umgebrochen werden. Sie kann anschließend wieder mit Ackergras neu eingesät werden.
Dann ist innerhalb einer 4-Wochen-Frist nach dem Pflügen eine Anzeige bei der zuständigen Bewilligungsstelle mit dem Formular „Anzeige Pflügen von pDGL“ vorzunehmen.
Die Fläche erhält dann wieder einen neuen pDGL-Status und der 5-jahres Zeitraum beginnt von vorn.

Beispiel: Eine pDGL-Fläche, die erstmals 2021 im Sammelantrag als Ackergras (424) beantragt wurde, hat im Antragsjahr 2025 den Status „pDGL5“. Wurde sie in den Jahren 2021 bis einschl. 2025 auch als Ackergras beantragt, muss sie spätestens vor dem 15.05.2026 umgebrochen werden. D.h. Flächen im Antrag 2025 mit dem Status „pDGL5“ sind zum Erhalt des Ackerstatus spätestens im Jahr 2026 umzubrechen. Sofern eine typische Ackerfrucht wie Mais folgt, muss der Umbruch nicht gemeldet werden. Nur die letztgenannte Möglichkeit bietet entsprechend Sicherheit zum Erhalt der Ackernutzung gegenüber dem Naturschutzrecht.

 

 

20.08.2025

Landberatung Rotenburg e.V.