Feldmaus – Auftreten & Bekämpfung

In den vergangenen Jahren hat die Feldmaus im Herbst als Schädling kaum eine Rolle gespielt. In diesem Jahr fallen jedoch vereinzelt Schläge mit Zwischenfrüchten und/oder Raps auf, die nesterweise abgefressen sind.

Die Trockenheit und die zunehmend reduzierte Bodenbearbeitung (Wasser-/Kosteneinsparung) scheinen auf dem ein oder anderen Schlag dazu geführt zu haben, dass sich eine gewisse Schadpopulation aufgebaut hat. Auch aus dem Grünland- und Feldfutteranbau kommen Meldungen zum vermehrten Auftreten.

Während auf bislang unbestellten Ackerflächen noch über Bodenbearbeitungsgänge Feldmausbauten zerstört werden können, bleibt im Grünland-/Futterbau sowie auf bereits bestellten Flächen nur die regelmäßige Kontrolle, um rechtzeitig reagieren zu können.

Zur Kontrolle, inwiefern die Feldmäuse noch aktiv sind, können Sie zum einen frisch aufgeworfene Erde an den Erdlöchern, zum anderen frisch abgefressene und in die Löcher gezogene Pflanzenreste beobachten. Darüber hinaus hat sich die sog. „Lochtretmethode“ etabliert: Treten Sie alle Löcher auf einer Fläche von rund 250m2 zu und kontrollieren Sie nach 24h die Fläche wieder. Sind mehr als 5 Löcher wieder durch die Maus geöffnet, so gilt dies als Bekämpfungsschwelle!

Zur Bekämpfung sind nach wie vor lediglich Präparate auf Wirkstoffbasis Zinkphosphid zugelassen (z.B. Ratron Gift-Linsen, Ratron Giftweizen). Die Köder müssen mit geeigneter Technik (Legeflinte) verdeckt in die Gänge eingebracht werden (5 Körner tief und für andere Tiere unerreichbar je aktives Mausloch). Es gilt die Auflage:

NT 664-1: „Die Köder zur Bekämpfung der Feld-, Erd-und Rötelmaus müssen tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gängen eingebracht werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Für die Ausbringung ist eine handelsübliche Legeflinte oder Köderlegemaschine zu verwenden. …Anwendung am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag erst bei Eintritt von Befall und Fraßschäden in vorgenannten Bereichen. Die Beobachtungen (Art, Ausmaß und Ort des Auftretens und der Fraßschäden) am Schlagrand oder im Bereich von Befallsnestern auf dem Schlag sind zu dokumentieren und bei Kontrollen vorzulegen.“

Darüber hinaus sind auch die Auflagen zu beachten:

NT802-1: „Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen.“
NT803-2: “ Vor Ausbringung des Mittels ist im Zeitraum von drei Tagen vor der Anwendung täglich zu überprüfen, ob die zu behandelnde Fläche aktuell als Rastplatz (Nahrungsfläche) von Zugvögeln (Gänsevogelarten, Kraniche) während des Vogelzugs genutzt wird. Sofern dies der Fall ist, darf keine Ausbringung auf dieser Fläche erfolgen. Eine Dokumentation der Prüfung ist bei Kontrollen vorzulegen.“

NT820-1,2,3: „Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters, der Haselmaus, der Birkenmaus zwischen dem 01.03. und 31.10.“

 

Hinweis: Insbesondere das Land Sachsen-Anhalt informiert und kontrolliert umfangreich zum Einsatz von Rodentiziden in Vorkommensgebieten des Feldhamsters sowie im Bereich Rastplätzen von Zugvögeln! Sollten Sie den Einsatz in solchen Gebieten durchführen wollen, so ist vorab neben der täglichen Eigenkontrolle das zuständige ALFF zu kontaktieren. Weitere aktuelle Infos für 2026 unter: https://www.isip.de/sachsen-anhalt/feldbau/aktuelle-meldungen/allgemeinschaedlinge-feldmausbekaempfung-475248

 

Die Anwendung von Zinkphosphid-Präparaten außerhalb landw. genutzter Flächen (z.B. Böschungen, Wegränder) ist verboten! Nutzen Sie auch natürliche Bekämpfungsmethoden über das Aufstellen von Sitzkrücken zur „natürlichen Bejagung“ durch Greifvögel!

Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

13.10.2026