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Förderprogramm Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung

Landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen, die aus der Tierhaltung aussteigen oder ihren Tierbestand abstocken möchten, können in Niedersachsen eine Förderung zur Diversifizierung erhalten. Zweck der Förderung ist es, den Fortbestand landwirtschaftlicher Unternehmen zu sichern, indem außerlandwirtschaftliche Einkommensalternativen geschaffen werden.

In diesem Jahr können Anträge bis zum 2. Dezember bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Wenn die Bearbeitungszeit für eine Antragsstellung in diesem Jahr zu kurz ist, können Sie auch nächstes Jahr bis zum 15. Juni 2025 einen Förderantrag stellen. Die Bewillungsbehörde entscheidet allerdings immer im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Abbau der Tierhaltung um mindestens 30 GV bei den Tierarten Schwein, Rind (bei Anbindehaltung von 10 GV) oder Geflügel. Ein Abbau von Geflügelbeständen in Mobilställen ist nicht förderfähig. Der dauerhafte Abbau der Tierplätze muss durch eine baurechtliche Umnutzung oder Stilllegung belegt werden. Beim diesjährigen Antragsverfahren muss die baurechtliche Genehmigung spätestens mit dem Einreichen des Verwendungsnachweises vorliegen. Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen. Folgende Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen werden bewilligt, soweit sie nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen sind:

• Bauliche Investitionen in bestehende Gebäude einschließlich An- und Erweiterungsbau bis zu 30 % des vorhandenen Baukörpers;
• erstmalige Anschaffung von fest verbauter Technik, Maschinen und Geräten;
• erstmalige Anschaffung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte;
• erstmalige Anschaffung von mobilen und teilmobilen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen, die ausschließlich dem Zweck der Diversifizierung zuzuordnen sind

Mit den Antragsunterlagen muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der geplanten Diversifizierungsmaßnahme eingereicht werden. Der Fördersatz beträgt maximal 50 %. Die Zuwendungshöhe muss zwischen 5.000 € und maximal 300.000 € liegen.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der LWK Niedersachsen im Bereich der Agrarförderung, Webcode: 01043579.

Autor: Landberatung Schaumburg e.V.

27.11.2024

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