Förderprogramm Wiesenvogelschutz

Seit dem 16.01.2025 hat die Landwirtschaftskammer Infos zum Förderprogramm „Wiesenvogelschutz“ bekannt gegeben. Zweck der Förderung ist es, den Gelege- und Kükenschutz, insbesondere in Gebieten mit einem hohen Anteil an Privateigentum, zu etablieren und zu verbessern. Die Teilnahme an dem Programm kann bis zum 28.02.2025 beantragt werden (einmalige Ausnahme für 2025; Antragstellung ansonsten bis zum 31.01.2025). In Zusammenarbeit mit den Unteren Naturschutzbehörden, die einen gesonderten Gebietsbetreuer benennt, kann der Landwirt verschiedene Maßnahmen auswählen, die dem Wiesenvogelschutz dienen. Die Vergütung erfolgt nach einem Punktesystem (es können mehrere 100 € / ha erzielt werden). Derzeit ist nur Dauergrünland und Ackergras / Kleegras förderfähig. Weitere Informationen zu den umfangreichen Antragsunterlagen finden sich unter dem Webcode der LWK: 01042579 oder unter dem LINK: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41200_wiesenvogelschutz und hier geht es direkt zur Umweltkarte / Gebietskulisse. https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&E=495016.49&N=5820494.09&zoom=3

 

Autor: Landberatung e.V. Fallingbostel

23.01.2025

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