Das zweite Antragsverfahren zu Einkommensalternativen bei Aufgabe oder dauerhaften Reduzierung (mind. 30 GV) der Tierhaltung startet. Der nächste Antragsstichtag soll voraussichtlich der 01.07.2025 sein. Es geht darum, neue Einkommensalternativen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion zu schaffen. Mit der Fördermaßnahme werden Betriebe unterstützt, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten
vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, werden berücksichtigt.
Weitere Infos und Voraussetzungen unter folgendem Link:
Förderung von nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnenden Investitionen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen bei Abbau der Tierhaltung (DAT):
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
19.06.2025
Landberatung Vörder-Geest e.V.