Förderrichtlinie „Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung“

Diese Förderrichtlinie unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung in Niedersachsen bei der Diversifizierung im Zusammenhang mit dem Abbau von Tierbeständen.
Gefördert werden Investitionen in bestehende Gebäude und technische Einrichtungen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion, beispielsweise für Wohn- oder Büronutzung. Darüber
hinaus sind Erstanschaffungen von Technik und Maschinen (auch gebraucht) sowie Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen förderfähig.

Voraussetzung für die Förderung ist der Abbau von mindestens 30 Großvieheinheiten (bzw. 10 bei Anbindehaltung). Zudem muss Personenidentität zwischen Tierhalter, Betriebsleitung und
Diversifizierungsmaßnahme bestehen. Der Stall darf maximal 15 Monate vor dem Antragsstichtag leer stehen.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % bei einer maximalen Fördersumme von 300.000 €. Anträge sind jährlich bis zum 15. Juni einzureichen. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Junglandwirteigenschaft, Umfang des Tierabbaus sowie Art der Investition.
Die Zweckbindungsfrist beträgt zehn Jahre.

 

11.05.2026

Landberatung Lüneburg e.V.