Niedersachsen fördert Mehrgefahrenversicherungen für Kulturen im Ackerbau, Grünland, Gemüse (nur Möhren und Zwiebeln), Beeren-, Kern- und Steinobst gegen die Risiken Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Dürre und Starkfrost. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige (bis 31.12.2029) Schadens- und Indexversicherungen.
- Betriebe mit bereits erteilter Zusage müssen bis zum 15.05.2026 einen Auszahlungsantrag über das ANDI-Portal stellen und für diesen Antrag auch einen gesonderten Datenbegleitschein für die Mehrgefahrenversicherung bei der LWK einreichen.
- Neue Anträge auf Teilnahme am Förderverfahren Mehrgefahrenversicherung können im gleichen Zeitraum ebenfalls über das ANDI-Portal gestellt werden. Das Versicherungsangebot muss bei der Antragsstellung mit eingereicht werden. Der Versicherungsvertrag darf erst nach der Bewilligung durch die LWK abgeschlossen werden.
Der Versicherungsvertrag und das -angebot können im ANDI-Portal wie andere Unterlagen auch hochgeladen werden.
Mehrgefahrenversicherungen üblicherweise gegen Hagel, Sturm und Starkregen sind in den üblichen Ackerbaufruchtfolgen vor allem in Mais und evtl. in Raps oder aber bei Kartoffeln, Gemüse- und Sonderkulturen überlegenswert. Der Schadenseintritt bei Dürre wird über die Daten des Deutschen Wetterdienstes ermittelt (festgelegte Niederschlagsmengen auf Gemeindeebene in unterschiedlichen Zeiträumen je nach Kultur). Insbesondere die Dürreversicherung ist mit hohen Versicherungsprämien verbunden, so dass es sinnvoll sein kann eine geringere Schadensquote zu wählen. Geringe Beiträge bedingen aber gleichzeitig eine geringere Entschädigung im Schadensfall.
Wer eine Mehrgefahrenversicherung anstrebt, sollte sich an den Ansprechpartner i.d.R. für die Hagelversicherung wenden. Es werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die maximale Entschädigung darf 80 % der Versicherungssumme betragen und für jede Kultur gibt es einen Versicherungshektarhöchstwert. Die Zuwendung ist auf 25.000 € je Betrieb begrenzt. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der LWK Niedersachsen (Webcode 01043040).
29.04.2026