Für bereits teilnehmende Betriebe mit einem Zusicherungsbescheid gilt:
Bis zum 15.05.2025 ist der kombinierte Förderantrag mit Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsstelle Uelzen zu stellen.
Die erforderlichen Formulare finden Sie hier.
Für Interessenten an der Förderung einer Mehrgefahrenversicherung gilt:
Das Antragsverfahren für die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen läuft bis zum 15.05.2025. Ziel der Förderung ist die Stärkung der betrieblichen Risikovorsorge aufgrund von Risiken durch Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und
Trockenheit/Dürre. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Die Förderung soll klimabewusst wirtschaftenden Betrieben zugutekommen; dafür ist die Förderung an ein Priorisierungsverfahren gebunden. Die Teilnahme u.a. an bestimmten Öko-Regelungen
und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen stellt entsprechende Priorisierungskriterien dar.Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der Versicherungsprämie, aber maximal 25.000 € je Betrieb. Förderfähig sind nur Verträge von Versicherungen, die mit dem Land Niedersachsen einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Der Versicherungsvertrag muss einen Selbstbehalt von mindestens 20 % der Schadensquote und eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme aufweisen. Im Jahr der Antragstellung und jedem Jahr der Bewilligung muss in ANDI ein Sammelantrag gestellt werden. Neben Einjahresverträgen können auch Mehrjahresverträge (bis 31.12.2029) gestellt werden. Die Förderfähigen Kulturen finden Sie unten in der Tabelle zu den Höchsthektarwerten. Nicht förderfähig sind Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- und Zierpflanzen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Bewilligungsstelle entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach einer Priorisierung. Diese erfolgt nach einer Punktesumme für die Teilnahme an Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen. Zuständig für die Bearbeitung sind die regionalen Bewilligungsstellen der LWK.
Der Antrag auf Teilnahme ist vor Abschluss des Versicherungsvertrages zu stellen. Das dem Antrag beizufügende Angebot muss von einer Versicherung stammen, die mit dem ML eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Zusammenarbeit haben bisher folgende Unternehmen bestätigt: Allianz Agrar AG, Hagelgilde VVaG, VGH Versicherungen, Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Mecklenburgische VVaG, Versicherungskammer Bayern.
Für die Antragsstellung benötigen Sie ein Angebot von Ihrer Hagelversicherung und die Wahl der Gefahr(en), die Sie versichern wollen, z.B.: Sturm, Starkregen, Überschwemmung, Starkfrost und oder Trockenheit/Dürre.
Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.
10.04.2024