Das Antragsverfahren für die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Kulturen in Niedersachsen läuft dieses Jahr vom 26.08.2024 bis 30.09.2024 und zukünftig dann jeweils zum 15.05. des Jahres. Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen, die Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre abdecken. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der  Versicherungsprämie, aber maximal 25.000 € je Betrieb. Förderfähig sind nur Verträge von Versicherungen, die mit dem Land Niedersachsen einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Der Versicherungsvertrag muss einen Selbstbehalt von mindestens 20 % der Schadensquote und eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme aufweisen. Im Jahr der Antragstellung und jedem Jahr der Bewilligung muss in ANDI ein Sammelantrag gestellt werden. Neben Einjahresverträgen können auch Mehrjahresverträge (bis 31.12.2029) gestellt werden. Förderfähige Kulturen sind Getreide, Leguminosen, Leguminosen-Mischungen, Ölsaaten, Ackerfutter, Hackfrüchte, Energiepflanzen, Gemüse (nur Möhren und Zwiebeln), Mischkulturen (ohne Rollrasen, Wildäsungsfläche, Gründüngung im Hauptfruchtanbau), andere Handelsgewächse (nur Hanf, Erdbeeren, Brennnesseln), Dauergrünland, Dauerkulturen (ohne Niederwald mit Kurzumtrieb, Rhabarber. Spargel, Rosen, Trüffel). Nicht förderfähig sind Brachen, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- und Zierpflanzen. Der versicherte Höchsthektarwert beträgt generell 5.000 €, jedoch 15.000 € bei Hackfrüchten, Möhren und Zwiebeln und 30.000 € bei Dauerkulturen und anderen Handelsgewächsen.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, die Bewilligungsstelle entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach einer Priorisierung. Diese erfolgt nach einer Punktesumme für die Teilnahme an Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen. Die Liste der förderfähigen Versicherungen und die Antragsvordrucke werden mit Beginn des Antragsverfahrens hier veröffentlicht. Zuständig für die Bearbeitung sind die regionalen Bewilligungsstellen der LWK.

Autor: Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e.V.

21.08.2024