Niedersachsen fördert Mehrgefahrenversicherungen für Kulturen im Ackerbau, Grünland, Gemüse (nur Möhren
und Zwiebeln), Beeren-, Kern- und Steinobst gegen die Risiken Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Dürre
und Starkfrost. Das Risiko Hagel kann Bestandteil der Versicherung sein, ist aber nicht förderfähig. Zuwendungs
fähig sind ein- oder mehrjährige (bis 31.12.2029) Schadens- und Indexversicherungen.

➢ Betriebe mit bereits erteilter Zusage müssen vom 12.03. -15.05.2026 einen Auszahlungsantrag über die
ANDI-Web-Anwendung stellen und für diesen Antrag auch einen gesonderten Datenbegleitschein für die
Mehrgefahrenversicherung bei der LWK einreichen.

➢ Neue Anträge auf Teilnahme am Förderverfahren Mehrgefahrenversicherung können im gleichen Zeit
raum ebenfalls über ANDI-Web gestellt werden. Das Versicherungsangebot muss bei der Antragsstellung
mit eingereicht werden. Der Versicherungsvertrag darf erst nach der Bewilligung durch die LWK abge
schlossen werden.

Mehrgefahrenversicherungen üblicherweise gegen Hagel, Sturm und Starkregen sind in den üblichen Acker
baufruchtfolgen vor allem in Mais und evtl. in Raps oder aber bei Kartoffeln, Gemüse- und Sonderkulturen
überlegenswert. Wer im nennenswerten Flächenumfang eine Mehrgefahrenversicherung anstrebt, sollte sich an den Ansprechpartner i.d.R. für die Hagelversicherung wenden. Bei kleineren Flächenumfängen ist der Aufwand der
Antragstellung zur möglichen Fördersumme abzuwägen. Es werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausga
ben gefördert. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

11.03.2026

Landberatung Hameln-Holzminden e.V. und V.u.B. „Zwischen Deister und Leine“ e.V.