Für dieses Förderprogramm ist die Richtlinie veröffentlicht und Anträge können ab sofort bis zum 15.09.2026 gestellt werden. Im investiven Teil werden Projekte gefördert, die regionale landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten (z.B. Spargel- oder Kartoffelschälmaschinen, Verkaufsautomaten, mobile oder teilmobile Molkerei- oder Schlachteinheiten).
- Fördersatz 40 %
- Zuwendungshöhe 3.000 – 100.000 €
- Mindestens 50 % der bezogenen Waren müssen aus einem Umkreis von 75 km vom Investitionsstandort stammen.
- Gefördert werden landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz in Niedersachsen, die gemäß EU-Definition Kleinst- oder Kleinunternehmen sein müssen.
- Die Wirtschaftlichkeit muss nachgewiesen werden.
- Die De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre müssen offengelegt werden. Die regionale Wertschöpfung gehört zur Kategorie De-minimis Gewerbe (max. 300.000 € in drei Jahren).
- Es erfolgt ein Ranking der Anträge nach Unternehmensgröße, ldw. Betrieb oder zugehörig, Abbau von Tierbeständen, Ökologischer Warenbezug, regionaler Warenbezug.
- Vorhaben mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von <100.000 € können mit Einreichung des vollständigen Förderantrages auf eigenes Risiko begonnen werden.
- Gebrauchte Maschinen und Geräte sind bis zu 60 % einer vergleichbaren Neumaschine förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der LWK Niedersachsen (Webcode: 01040575).
05.05.2026