Förderung von wolfsbedingtem Mehraufwand in der Schaf- und Ziegenhaltung

In Niedersachsen wird ab sofort der Mehraufwand bei der Haltung von Schafen und Ziegen durch den Wolf bezuschusst. Die Antragsfrist 2025 endet am 15. März 2025. Für das diesjährige Antragsverfahren gilt der Verpflichtungszeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2030.
Vorausgesetzt sind mind. 11 Tiere die am 03.01.2025 mind. 9 Monate alt waren, eine förderfähige Beweidungsdichte von 6,5 Tiere/ha ergeben und auf Beweidungsflächen stehen, die gemäß den Anforderungen an den vom Land Niedersachsen definierten wolfsabweisenden Grundschutz gewähren.

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der LWK mit dem Webcode: 01043969.

 

Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Zeven e.V.

10.03.2025

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