Im Rahmen der am 08.07.2024 veröffentlichten Niedersächsischen Verordnung zur Ausweisung von Feuchtgebieten und Mooren als Gebietskulisse GLÖZ 2 nach 11 Abs. 1 und 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) kamen Fragen auf, die im Folgenden beantwortet werden. Sobald weitere Fragen geklärt sind, werden diese hier veröffentlicht.
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Autor: LWK Niedersachsen, Webcode 01043531, Stand: 09.10.2024
15.10.2024